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Tony Griebler | News | 06.06.2011

Neues aus dem ArbeitnehmerInnenschutz – Absturzsicherung

Gastautor Ing. Griebler widmet sich in seinem Gastbeitrag im Februar dem Thema Absturzsicherung. Weiters gibt er hilfreiche Infos zu GHS (Globally Harmonized System) und zum Umgang mit Nanotechnologie im Betrieb.

Schutz gegen Absturz

Der Absturz von erhöhten Standplätzen ist die häufigste Ursache von schweren und tödlichen Arbeitsunfällen auf Baustellen. Absturzsicherungen, Abgrenzungen und Schutzeinrichtungen sollen Schutz bieten. In einer neuen Verordnung des Sozialministeriums wurden die wichtigsten Paragraphen auch für auswärtige Arbeitsstellen für verbindlich erklärt.

GHS - Globally Harmonized System

Das Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) zielt auf eine Angleichung von Einstufungskriterien für gefährliche Chemikalien und Gefahrgüter sowie auf die Schaffung eines global einheitlichen Systems zur Gefahrenkennzeichnung ab. Damit dient es der Anhebung der Schutzstandards für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und führt auch zu Erleichterungen für den globalen Handel.

Übergangsfristen bis zum 01.06.2015 sorgen in der EU für einen schrittweisen Übergang vom bisherigen Recht zu GHS. Seit 20.01.2009 kann GHS bereits ergänzend angewendet werden.

Verpflichtend ist GHS für Stoffe ab dem 01.12.2010 und Zubereitungen (künftig Gemische) ab dem 01.06.2015.

Umgang mit Nano im Betrieb

Der Umgang österreichischer Unternehmen mit Nanotechnologien und Nanomaterialien wurde in Fallstudien mittels leitfadengebundener Gespräche und, soweit möglich, Betriebsbegehungen untersucht. Schwerpunkt waren Betriebe, die Nanomaterialien erzeugen bzw zu Produkten mit Nanomaterialien weiterverarbeiten.

Die Erfahrungen und Fallstudien sind unter www.arbeitsinspektion.gv.at nachlesbar.