Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach arbeitsunfall lieferte 226 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (11) Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes (11)
-
(8)
Gefahrenverhütung
Gefahrenverhütung
(8)
- (5) Ermittlung, Beurteilung, Festlegung, Dokumentation – Arbeitsplatzevaluierung Ermittlung, Beurteilung, Festlegung, Dokumentation – Arbeitsplatzevaluierung (5)
- (1) Koordination, Überlassung Koordination, Überlassung (1)
- (2) Aufzeichnungs-, Melde- und Auflagepflichten Aufzeichnungs-, Melde- und Auflagepflichten (2)
- (4) Information, Unterweisung, Beteiligung Information, Unterweisung, Beteiligung (4)
- (12) Behörden und Verfahren Behörden und Verfahren (12)
-
(8)
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel
(8)
- (1) Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten (1)
- (1) Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen (1)
- (3) Sicherheitskommunikation Sicherheitskommunikation (3)
- (1) Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln (1)
- (1) Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz (1)
-
(33)
Arbeitsstoffe
Arbeitsstoffe
(33)
- (1) Begriffsbestimmungen Begriffsbestimmungen (1)
- (9) Ermittlung und Beurteilung der Gefahren Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (9)
- (7) Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung (7)
- (4) Maßnahmen zur Gefahrenverhütung Maßnahmen zur Gefahrenverhütung (4)
- (12) Grenzwerte und Messungen Grenzwerte und Messungen (12)
-
(23)
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
(23)
- (1) Kennzeichnungsverordnung (KennV) Kennzeichnungsverordnung (KennV) (1)
- (2) Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge (2)
- (1) Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz (1)
- (1) Physikalische Einwirkungen Physikalische Einwirkungen (1)
- (6) Sicherheit in Lager und Logistik Sicherheit in Lager und Logistik (6)
- (1) Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten (1)
- (2) Bohrarbeiten Bohrarbeiten (2)
- (9) Ladungssicherung Ladungssicherung (9)
- (2) Gesundheitsüberwachung Gesundheitsüberwachung (2)
- (2) Präventivdienste Präventivdienste (2)
- (11) Brandschutz Brandschutz (11)
- (3) Bauarbeiten Bauarbeiten (3)
-
(10)
Themen des Arbeitsschutzes
Themen des Arbeitsschutzes
(10)
- (2) Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis (2)
- (2) Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung (2)
- (2) Virtual Reality in der Arbeitssicherheit Virtual Reality in der Arbeitssicherheit (2)
- (1) Psychische Erkrankungen Psychische Erkrankungen (1)
- (1) Gesundheit im Betrieb Gesundheit im Betrieb (1)
- (1) Sicherheits- und Gesundheitsmanagement Sicherheits- und Gesundheitsmanagement (1)
- (1) Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1)
- (1) Materialien Materialien (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Vorschrift
Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG)
§ 74. Aufgaben, Information und Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte
idF BGBl. I Nr. 70/1999 | Datum des Inkrafttretens 01.06.1999
(1) Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, den Dienstgeber, die Bediensteten, die Sicherheitsvertrauenspersonen und das zuständige Personalvertretungsorgan auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und den Dienstgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.
(2) Der Dienstgeber hat den Sicherheitsfachkräften alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere betreffend die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Aufzeichnungen und Berichte über Dienst- und Arbeitsunfälle, die Ergebnisse von Messungen betreffend gefährliche Arbeitsstoffe und Lärm sowie von sonstigen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz maßgeblichen Messungen und Untersuchungen. Die Sicherheitsfachkräfte sind gesondert zu informieren, wenn Bedienstete aufgenommen oder der betreffenden Dienststelle länger als drei Monate dienstzugeteilt werden oder wenn Bedienstete/Arbeitnehmer auf Grund einer kürzeren Dienstzuteilung oder einer Überlassung gemäß § 9 beschäftigt werden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
(3) Der Dienstgeber hat die Sicherheitsfachkräfte und erforderlichenfalls weitere geeignete Fachleute hinzuzuziehen:
- in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung,
- bei der Planung von Arbeitsstätten,
- bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
- bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen,
- bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen,
- in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes,
- bei der Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung,
- bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren,
- bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und
- bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen.
(4) Der Dienstgeber hat dafür zu sorgen, daß die Sicherheitsfachkräfte
- den Bediensteten, den Sicherheitsvertrauenspersonen und dem zuständigen Personalvertretungsorgan auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte erteilen,
- die Bediensteten und die Sicherheitsvertrauenspersonen beraten, und
- das zuständige Personalvertretungsorgan auf Verlangen beraten.