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WEKA (mpe) | News | 08.04.2016

Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur ärztlichen Behandlung während des Krankenstandes?

Ist ein Unfall, der auf einem Weg zur Behandlung einer durch einen Arbeitsunfall erlittenen Verletzung passiert, als erneuter Arbeitsunfall einzustufen?

Sachverhalt

Im September 2004 zog sich der Kläger bei einem Arbeitsunfall eine Stichverletzung an der linken Hand zu, die zunächst komplikationslos verheilte. Ein sich in den folgenden Jahren entwickelnder Knoten an der Einstichstelle wurde im November 2012 operativ entfernt. Im anschließenden Krankenstand fuhr der Kläger im Dezember 2012 mit seinem PKW zum Verbandwechsel in die Ordination seines Hausarztes. Auf dem Heimweg wurde er in einen Verkehrsunfall verwickelt und zog sich schwere Verletzungen zu.

Beide Vorinstanzen verneinten das Vorliegen eines Arbeitsunfalls und die damit verbundene Versehrtenrente.

Kein unmittelbarer Zusammenhang

Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen.

Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz (§ 175 Abs 2 Z 2ASVG) ist ein unmittelbarer Zusammenhang des Arztweges mit einem Weg von oder zur Arbeitsstätte.
Ein solcher Zusammenhang fehlt bei einem Arztbesuch während eines Krankenstands.

Ein Unfall, den ein Versicherter auf einem Weg zur Behandlung wegen einer bei einem Arbeitsunfall erlittenen Verletzung während eines Krankenstands erleidet, fällt somit nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der OGH wies die außerordentliche Revision des Klägers zurück.

OGH 19.01.2016, 10 ObS 131/15k