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WEKA (bli) | News | 21.06.2013
Versicherungsschutz für freiwillige Helfer bei Aufräumarbeiten im Zuge des Hochwassers?
Die letzten Wochen waren viele freiwillige Helfer beim Katastrophenschutz und den Aufräumarbeiten in den Hochwassergebieten eingesetzt. Wie sieht deren rechtliche Lage aus, besteht für sie ein Versicherungsschutz gemäß ASVG?
Ereignet sich im Zuge des Hochwasserschutzes ein Unfall eines freiwilligen Helfers, dann besteht für diesen im Grunde derselbe Versicherungsschutz wie für Arbeitsunfälle.
In § 176 ASVG sind Arbeitsunfällen gleichgestellte Unfälle aufgezählt. So sind unter Abs 1 Z 7 a) Tätigkeiten erwähnt, die von Mitgliedern oder freiwilligen Helfern
- von freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrverbänden),
- freiwilligen Wasserwehren,
- des Österreichischen Roten Kreuzes,
- der freiwilligen Rettungsgesellschaften etc
im Einsatzfall durchgeführt werden. Hierunter fallen wohl auch Aufräumarbeiten oder andere Tätigkeiten im Zuge der Hochwasserkatastrophe.
Dies gilt jedoch nicht für freiwillige Helfer als Privatpersonen. Hierfür gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Angebote für den Versicherungsschutz.
Für das Bundesland Wien gibt es zB die „Wiener Versicherung für Freiwillige", eine kostenlose Haftpflicht- und Unfallversicherung, die im Grunde jeder, der ehrenamtlich tätig sein möchte, abschließen kann (www.diehelferwiens.at/versicherung-privatpersonen).