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WEKA (kp) | News | 25.05.2018

Erste Hilfe richtig machen – Anleitungen zur Erste Hilfe sind auflagepflichtig

Erste Hilfe ist von jedem leistbar und auch in Betrieben gesetzliche Pflicht. Um alle Mitarbeiter zu unterstützen, müssen laut § 39 Arbeitsstättenverordnung bei den Erste-Hilfe-Kästen Anleitungen aufliegen.

Unfälle und Erkrankungen im Betrieb sind glücklicherweise seltene Ereignisse. Was man selten macht, darin hat man jedoch wenig Übung. Im Ernstfall aber müssen alle, Ersthelfer wie Laien, sofort beherzt und besonnen reagieren.

Natürlich gibt es in jedem Unternehmen Ersthelfer, die gemäß § 40 Arbeitsstättenverordnung ausgebildet sind. Häufig sind aber andere Kollegen als Erste am Notfallort und setzen die Rettungskette in Gang. Sie unterstützen beim Absetzen des Notrufes, sichern die Unfallstelle ab, informieren die Portiere oder weisen die Rettungsdienste ein.

Erste Hilfe – man kann es nur richtig machen

Erfahrene Notfallsanitäter und Ausbildner in Erster Hilfe werden nicht müde zu betonen, dass es nur drei Dinge gibt, die Ersthelfer falsch machen können:

  • Wegschauen
  • Vorbeigehen und
  • nichts tun.

Dieser Satz ist zB in den Lehrsälen des Ausbildungszentrums des Wiener Roten Kreuzes sehr oft zu hören, denn die Ausbildner sind der Überzeugung: Erste Hilfe ist einfach, jeder Mensch kann Erste Hilfe leisten. Denn die meisten Handlungen setzen wir aus einem natürlichen, spontanen Impuls heraus. Wenn jemandem kalt ist, dann decken wir die Person zu, wenn jemand schlecht Luft bekommt, dann versuchen wir beengende Kleidungsstücke zu öffnen.

Ausgebildete Ersthelfer und unterwiesene Mitarbeiter

Dennoch ist es in Betrieben zusätzlich gesetzlich vorgeschrieben, dass Ersthelfer einen Kurs besuchen, in dem sie ein Grundhandwerkszeug für Erste Hilfe bekommen. Gerade bei schweren Notfällen ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Nur den Notruf zu wählen, genügt meistens nicht. Deshalb müssen auch alle übrigen Mitarbeiter so weit unterwiesen sein, dass auch sie in Notfallsituationen sofort die nötigen Handlungen setzen können. Denn die gute Zusammenarbeit der Kollegen, betrieblichen Ersthelfer und der Rettungskräfte entscheidet über die lückenlose Rettungskette und erhöht die Genesungs- und Überlebenschancen.

Neuerscheinung im Juni 2018 in Zusammenarbeit mit dem Wiener Roten Kreuz

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Erste Hilfe im Betrieb 2018/2019

  • Klare Anleitungen und viele Farbbilder, speziell für Notfälle im Betrieb
  • Nach den neuesten internationalen Leitlinien vom Wiener Roten Kreuz erstellt
  • Mit Lochung für den Aushang bei den Erste-Hilfe-Kästen

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