Ihre Suche nach arbeitsunfall lieferte 70 Ergebnisse.

Dokument-ID: 273157

WEKA (bli) | News | 07.06.2011

Richtiges Vorgehen bei Hängetrauma kann Leben retten!

Ein Hängetrauma kann speziell bei Arbeiten in der Höhe entstehen und kann lebensgefährlich sein. Eine angemessene Schulung der MitarbeiterInnen ist deshalb unbedingt erforderlich. Was muss beachtet werden?

Arbeiten in der Höhe, zB Dacharbeiten, bergen so einige Gefahren in sich. Es besteht nicht nur Absturzgefahr, sondern weiters kann es im Zuge eines Unfalls zu einem so genannten Hängetrauma kommen. Wenn ArbeitnehmerInnen für längere Zeit frei und aufrecht hängen – zB in einem Auffanggurt – kann dies zu einem Kreislaufkollaps führen, was auch Hängetrauma genannt wird. Bereits nach kurzer Zeit kann im Zuge dessen die Bewusstlosigkeit eintreten, die im schlimmsten Fall tödlich endet.

Ursachen für ein Hängetrauma

Grund für ein Hängetrauma ist in den meisten Fällen, dass das Eigengewicht der abgestürzten Person nicht nur auf den Gurten, sondern auch auf Beinen und Gesäß lastet. Dadurch kann der Blutrückstrom zum Herzen behindert werden und die ausreichende Versorgung von lebenswichtigen Organen, wie Herz, Gehirn, Lunge nicht mehr gegeben sein, weil große Mengen an Blut in den Venen der Beinen zurückbleiben.

Richtige Schulung von MitarbeiterInnen

Der Verband Österreichischer Sicherheits-Ingenieure hält es deshalb für sehr wichtig, dass eine richtige Schulung der MitarbeiterInnen erfolgt, denn dies kann Leben retten. Wichtigste Grundregel ist: Sollte es unfallbedingt dazu kommen, dass eine Person länger in einem Gurt hängt, dann sollte diese während des Hängens die Beine bewegen.

Für die Erstversorgung gilt weiters: Jede abgestürzte Person – auch wenn sie auf den ersten Blick unverletzt ist – sollte als medizinischer Notfall behandelt und unverzüglich geborgen werden. Der Betroffene sollte dabei unbedingt in Oberkörperhochlage bzw Kauerstellung gebracht werden, weil ansonsten große zurückströmende Blutmengen aus den Beinvenen zum „Bergungstod“ führen können. Ausnahme besteht nur bei einem Ausfall der Vitalfunktionen und anstehender Reanimation.

Selbst 48 Stunden nach dem Unfall kann noch ein akutes Nierenversagen eintreten, deshalb sollte die betroffene Person unter Beobachtung gestellt werden. Fakt ist: Richtiges und sofortiges Handeln kann im Notfall Leben retten!