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Dokument-ID: 451542

Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag

Stand der Technik

Das ASchG verpflichtet die Arbeitgeber, den jeweiligen Stand der Technik zu berücksichtigen.

Hinweis:

Stand der Technik ist der auf einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen heranzuziehen (§ 2 Abs 8 ASchG).

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