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Dokument-ID: 248008

Thomas Pfeiffer | Praxiswissen | Fachbeitrag

Berufskrankheiten

Worum geht es?

Im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten steht das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Berufskrankheiten gelten die in der Anlage 1 zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) angeführten Krankheiten. Diese Liste der Berufskrankheiten umfasst derzeit 53 Positionen unter den dort angeführten Voraussetzungen, wenn sie durch Ausübung der die Versicherung begründenden Beschäftigung verursacht werden. Alle anderen berufsbedingten Krankheiten (ausgenommen die so genannten „Generalklauselfälle“) sind keine Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung.

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