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WEKA (msc) | News | 27.03.2018
Nachbereitung von Arbeitsunfällen – welche Pflichten treffen Arbeitgeber?
Nach einem Arbeitsunfall sieht der Gesetzgeber besondere Pflichten für Arbeitgeber zur Nachbereitung der Unfallsituation vor. Besonders wichtig ist eine fundierte Analyse des Unfallhergangs und der Ursachen.
In der Europäischen Union kommen pro Jahr fast 5.500 Menschen bei der Arbeit ums Leben. Eine weit größere Zahl wird bei der täglichen Arbeit verletzt. Neben dem menschlichen Leid verursachen Arbeitsunfälle direkte Versicherungskosten in Höhe von schätzungsweise 20 Mrd. Euro. Hinzu kommen 149 Millionen verlorene Arbeitstage. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung jedem Unfallrisiko die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen – besonders dann, wenn wirklich einmal etwas passiert ist.
Der Gesetzgeber sieht nach einem Arbeitsunfall besondere Pflichten für Arbeitgeber vor. Gemäß § 4 Abs 5 ASchG muss nach jedem Arbeitsunfall eine Überprüfung und erforderlichenfalls eine Anpassung der Arbeitsplatzevaluierung erfolgen. Bisher festgelegte Schutzmaßnahmen sind auf die Wirksamkeit zu überprüfen und wenn nötig anzupassen, damit eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erzielt wird.
Fundierte Analyse von Arbeitsunfällen
Eine rechtssichere Nachbereitung von Arbeitsunfällen findet in drei Schritten statt:
- Beschreibung des Unfallherganges
Von einer Faktensammlung vor Ort bis zur Auswertung verschiedener Dokumente: Bei der Beschreibung des Unfallherganges geht es um einen „Ist-Soll-Vergleich“ und die Klärung der „W-Fragen“: Wer? Wie? Was? Wann? Wo? Dabei sind kausale Zusammenhänge noch nicht zu verknüpfen. Der Unfall ist als Kette von Handlungen und Aktionen darzustellen.
- Ursachenermittlung
Bei der Ursachensuche ist ein systematisches Vorgehen in den Bereichen Technik, Organisation, Mensch, wesentlich. Dazu gehören Gespräche mit betroffenen Personen und eine vertiefte Untersuchung von Faktoren, die den Unfall ermöglicht bzw begünstigt haben. Jetzt geht es um die Klärung der Frage: Warum?
- Ableitung von Maßnahmen
Für alle identifizierten Ursachen und Faktoren sind Maßnahmen abzuleiten. Generell gilt: Technische Lösungen, Umstrukturierungen und Vorgabenänderungen wirken besser und langfristiger als personenbezogene Maßnahmen.
Unfälle begünstigende Faktoren
Eine wesentliche Bedeutung bei Arbeitsunfällen hat der „human-factor“. In 45 % der erhobenen Arbeitsunfälle stellen ArbeitsinspektorInnen fest, dass ein den Unfall begünstigendes oder zumindest beeinflussendes Verhalten von ArbeitnehmerInnen der folgenden Kategorien vorgelegen hat:
- Nicht erforderlicher Aufenthalt im Gefahrenbereich
- Benutzung unzulässiger Verkehrswege
- Unterlassene oder falsche Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung
- Auftrag wurde nicht erteilt
- Unterlassener Gebrauch von Arbeitsmitteln
- Unsachgemäßer Gebrauch von Arbeitsmitteln inkl Manipulation von Schutzeinrichtungen
- Unbefugter Gebrauch von Arbeitsmitteln
Oftmals werden Arbeitsunfälle aber auch von weiteren banalen Faktoren begleitet: Unzureichende Arbeitsvorbereitung, Zeitdruck, hohes Arbeitstempo sowie ungenügende Einarbeitung und geringe Erfahrung werden regelmäßig von der Arbeitsinspektion festgestellt.
Detaillierte Beiträge zur Aufbereitung von Arbeitsunfällen von DI Ernst Piller, Leiter der Abteilung technischer Arbeitnehmerschutz des Zentral-Arbeitsinspektorates, finden Sie im aktuellen |