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Ivo Lagler | News | 20.02.2024

Die Sicherheitsfachkraft (SFK) und ihre Rolle bei der Arbeitssicherheit

Sicherheitsfachkräfte (SFK) sind entscheidend für die Arbeitssicherheit. Unser Expertenbeitrag beschreibt, was die Aufgaben sind, welche Ausbildung nötig ist und was die Sicherheitsfachkraft von der Sicherheitsvertrauensperson unterscheidet.

Unternehmen sind ab einer Größe von 50 Mitarbeitern gemäß § 73 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft (SFK) für das Unternehmen zu bestellen, die als Berater des Arbeitgebers fungiert. Findet sich im Unternehmen kein Freiwilliger, der diese Aufgaben zusätzlich zu seinem Tagesgeschäft erledigen kann, ist der Geschäftsführer gezwungen, einen externen Experten zu beauftragen, um diesem Gesetz zu entsprechen.

Aufgaben einer SFK

Sicherheitsfachkräfte sind dafür verantwortlich, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle relevanten Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Folgende Aufgaben sind dabei zu erledigen:

  • Arbeitsplatzanalyse: Sicherheitsfachkräfte führen Risikoanalysen am Arbeitsplatz durch, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu empfehlen.
  • Beratung: Sie beraten das Management und die Mitarbeiter in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
  • Schulungen: Sicherheitsfachkräfte planen und führen Schulungen für Mitarbeiter durch, um diese über sicherheitsrelevante Themen zu informieren und das Bewusstsein dafür zu schärfen.
  • Unfalluntersuchung: Im Falle von Arbeitsunfällen führen sie Untersuchungen durch, um die Ursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Unfälle zu empfehlen.
  • Überwachung: Sie überwachen die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften am Arbeitsplatz.
  • Erstellung von Sicherheitskonzepten: Sicherheitsfachkräfte können Sicherheitskonzepte erstellen, die auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sind.
  • Gesetzliche Compliance: Sie stellen sicher, dass das Unternehmen alle relevanten gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit erfüllt.

Die genauen Aufgaben können je nach Branche, Unternehmensgröße und spezifischem Tätigkeitsfeld der Sicherheitsfachkraft variieren. Es ist zu beachten, dass die Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften in Österreich häufigen Änderungen unterliegen; daher ist es für Sicherheitsfachkräfte wichtig, durch entsprechende Fortbildungen auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Wer kann als Sicherheitsfachkraft tätig werden?

Grundsätzlich hat eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft für internes Personal ausschließlich auf freiwilliger Basis zu erfolgen, dh niemand darf dazu gezwungen werden. Aus Erfahrung kommen jedoch folgende Personen im Unternehmen für die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft besonders infrage:

  • Personen, die als angestellte Sicherheitsfachkraft im Betrieb tätig werden möchten
  • Personen, die gemäß ASchG zu Sicherheitsfachkräften bestellt werden
  • Interne QM-Beauftragte, Abfallwirtschaftsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte etc., die ihr Portfolio erweitern möchten
  • Assistenten der Geschäftsführung

Alternativ können externe Experten, die als Sicherheitsfachkraft bzw als sicherheitstechnisches Zentrum am Markt auftreten, zu den oben angeführten Tätigkeiten herangezogen werden.

Erforderliche Ausbildung

Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft ist in Österreich durch die Sicherheitsfachkraftverordnung (SFK-VO) mit entsprechenden Unterrichtseinheiten (UE) gesetzlich geregelt und kann bei verschiedenen Stellen – wie zB AUVA, WIFI oder bfi – absolviert werden.

Die Fachausbildung, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird, umfasst folgende Bereiche:

  • Einführung und Grundlagen (mind. 8 Unterrichtseinheiten)
  • Rechtsgrundlagen, Normen (mind. 32 UE)
  • Grundsätze der Organisation und der Methoden des betrieblichen Arbeitsschutzes (mind. 23 UE)
  • Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen (mind. 60 UE)
  • Ergonomie, Grundlagen und Anwendung (mind. 24 UE)
  • Schadstoffe, Grundlagen und Anwendung (mind. 19 UE)
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen (mind. 10 UE)
  • Kosten-Nutzen-Analyse (mind. 10 UE)
  • Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes (mind. 27 UE)
  • Schnittstellen mit verwandten Sachgebieten, insbesondere dem Verkehrswesen (mind. 7 UE)

Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

Als Ergänzung zur Sicherheitsfachkraft (SFK) im Unternehmen gibt es die Sicherheitsvertrauensperson (SVP), die sozialpartnerschaftlich auf der Seite der Arbeitnehmer angesiedelt ist. Auch die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson ist in Österreich durch die Sicherheitsvertrauensverordnung (SVP-VO) mit mind 24 Unterrichtseinheiten (UE) gesetzlich geregelt und kann bei der AUVA, dem WIFI, dem bfi etc. absolviert werden.

Mögliche Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson in Österreich sind:

  • Interessenvertretung der Arbeitnehmer: Die Sicherheitsvertrauensperson vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in Fragen der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz.
  • Kontakt mit der Unternehmensleitung: Sie steht in regelmäßigem Kontakt mit der Unternehmensleitung bzw der SFK, um sicherzustellen, dass die Belange der Arbeitnehmer in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit angemessen berücksichtigt werden.
  • Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen: Die Sicherheitsvertrauensperson ist an der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen beteiligt und trägt dazu bei, potenzielle Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu identifizieren.
  • Teilnahme an Betriebsratssitzungen: In Unternehmen mit Betriebsrat nimmt die Sicherheitsvertrauensperson an Betriebsratssitzungen teil und trägt dazu bei, sicherheitsrelevante Themen zu besprechen.
  • Beratung der Arbeitnehmer: Die SVP steht den Arbeitnehmern als Ansprechpartner zur Verfügung und berät sie in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
  • Meldung von Mängeln und Gefahren: Die Sicherheitsvertrauensperson hat das Recht, Mängel und Gefahren am Arbeitsplatz zu melden und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit vorzuschlagen.
  • Teilnahme an Schulungen: Sie nimmt an Schulungen teil, um ihre Kenntnisse im Bereich des Arbeitnehmerschutzes auf dem neuesten Stand zu halten.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Sicherheitsvertrauensperson eine unabhängige Rolle im Unternehmen spielt und direkt von den Arbeitnehmern gewählt wird. Die genauen Rechte und Pflichten sind durch das ASchG sowie durch Betriebsvereinbarungen und andere Regelungen festgelegt.

Videos

Ergänzend zu diesem Beitrag darf ich auf meinen YouTube Kanal und den entsprechenden Videos verweisen:

Was eine SFK macht:

https://www.youtube.com/watch?v=k4FRduieQC0&t=8s

Was eine SVP macht:

https://www.youtube.com/watch?v=3a7pFbQ730U&t=5s

Zum Autor:

Ivo Lagler ist Facility Manager, Brandschutzbeauftragter, externe Sicherheitsfachkraft und geprüfter Datenschutzexperte sowie Inhaber der Firma FSS Consulting.