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Marcus Herzog | News | 18.02.2021
Technische Prüfpflichten: Rechtliche Absicherung & Grundlage des sicheren Betriebsablaufs
Berücksichtigen Sie das Thema Compliance in Ihrem Unternehmen. Um rechtliche Risiken auszuschließen bzw. zu minimieren, müssen Sie alle für Ihr Unternehmen relevanten gesetzlichen Regelungen kennen und die daraus resultierenden Pflichten erfüllen.
In der Regel enthalten gesetzliche Regelwerke so genannte Generalklauseln, welche die grundsätzliche Verantwortung des Unternehmens (Betriebsinhabers) für sämtliche Aspekte der betrieblichen Aktivitäten und insbesondere auch der Betriebssicherheit – zB Brandschutz, Explosionsschutz, Umweltschutz, usw. – festschreiben, ohne dabei die näheren Details vorzugeben. Es wird in zunehmendem Maß auf die Eigenverantwortung des Unternehmens (Anlageninhabers) abgestellt.
Um den immer umfangreicheren Verpflichtungen nachzukommen, müssen Unternehmen ein wirksames innerbetriebliches System zur Durchführung und Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten einrichten.
Prüfpflichten als Teil der Unternehmerverantwortung (Betreiberverantwortung)
Die Pflichten, die den Unternehmen auferlegt werden, beinhalten zum Großteil regelmäßige Prüfungen, die entweder den gesamten Betrieb (Betriebsanlage) oder bestimmte betriebliche Einrichtungen, wie zB Arbeitsmittel, betreffen.
Diese Maßnahmen sind üblicherweise in regelmäßigen Intervallen durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit und technische Sicherheit nachzuweisen. Meist wird in diesem Zusammenhang (in Gesetzes- oder anderen Regelwerken) gefordert, entsprechende Nachweise in Form von Aufzeichnungen, Protokollen, Prüf- und Messbefunden, Gutachten usw. zu führen, um gegenüber der Behörde jederzeit die Einhaltung bzw Erfüllung der gesetzlichen (und/oder technischen) Anforderungen vorweisen zu können.
Dabei handelt es sich zum einen um Prüfpflichten zum Nachweis der technischen Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Anlagen, Maschinen, Arbeitsmitteln und dergleichen. Zum anderen gibt es gesetzliche Anforderungen, die den gesamten Betrieb (Unternehmen, Betriebsanlage) betreffen und ebenfalls mit Prüf- und/oder Beurteilungs- und Dokumentationspflichten einhergehen.
Das sind zum Beispiel:
- Die wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen entsprechend der Gewerbeordnung hinsichtlich der Erfüllung der zutreffenden gewerberechtlichen Vorschriften und der Genehmigungsbescheide
- Die Anpassung an den Stand der Technik (für sog IPPC-Anlagen) in regelmäßigen Zeitabständen
- usw.
Vergleichbare Regelungen sind im Wasserrechtsgesetz, im Luftreinhalterecht, im Arbeitnehmerschutzrecht und zum Teil auch in landesgesetzlichen Vorschriften (Bauordnungen) zu finden.
Die derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen umfassen im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:
- Die Abnahmeprüfung und wiederkehrende sowie gegebenenfalls außerordentliche Überprüfungen, insbesondere als Nachweis der technischen Sicherheit von betrieblichen Einrichtungen, wie zB von bestimmten Arbeitsmitteln, von Druckgeräten, Aufzügen oder Hebezeugen
- Messungen, zB als Nachweis der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten oder der maximalen Konzentrationen am Arbeitsplatz, des Vorhandenseins explosionsfähiger Atmosphären oder der Strahlenbelastung
- Meldungen, wie etwa der aggregierten Jahresemissionen von Luftschadstoffen, des Lösungsmittelverbrauchs, der Abfallmengen, aber auch von Stör- oder Unfällen
- Aufzeichnungen und Dokumentationen, zB über
- die Gefahrenbeurteilung an Arbeitsplätzen (sog. Evaluierung),
- durchgeführte Unterweisungen von Arbeitnehmern,
- Nachweise über die wiederkehrende Untersuchung von Arbeitnehmern,
- die Vornahme der regelmäßigen Überprüfungen der Betriebsanlage gem § 82b Gewerbeordnung (GewO) und/oder §134 Wasserrechtsgesetz (WRG),
- die regelmäßige Überprüfung von Bauwerken (landesgesetzliche Regelungen),
- die Anpassung von IPPC-Betriebsanlagen an den Stand der Technik,
- die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs im Unternehmen,
- die Wartung von Maschinen und Geräten,
- das Abfallwirtschaftskonzept und dessen regelmäßige Fortschreibung,
- gegebenenfalls kontinuierliche Emissionsmessungen in Form der Messaufzeichnungen,
- die Lösungsmittelbilanz usw.
Rechtliche Absicherung des Unternehmens (Betreibers)
Zur rechtlichen Absicherung ist eine vollständige und schlüssige Dokumentation erforderlich, mit welcher belegt werden kann, dass das Unternehmen (Betreiber) seinen wesentlichen Verpflichtungen auch tatsächlich nachgekommen ist.
Derartige Nachweise können vor allem bei Unfällen oder Zwischenfällen (Arbeitsunfälle, Industrieunfälle, Umweltschäden, usw.) eine nicht unbedeutende Rolle zur straf- und zivilrechtlichen Absicherung des Unternehmens (Betreibers) und seiner verantwortlichen Führungskräfte spielen.
Bei der Dokumentation ist es besonders wichtig, die gesetzlichen Pflichten systematisch zu erfassen, zu bewerten und deren Einhaltung stetig zu dokumentieren. Schließlich gibt es unzählige Vorschriften, die Sie zur Dokumentation verpflichten. Ob die Dokumentation auf herkömmlichem Weg und/oder mit Hilfe einer Softwarelösung durchgeführt wird, bleibt grundsätzlich dem Unternehmen (Betreiber) überlassen. Entscheidend ist, dass Sie alle relevanten Pflichten und Dokumente kurzfristig greifbar haben und dass diese auch aktuell gehalten werden.