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Technische Maßnahmen und Evaluierung bei Kühlschmierstoffen
An Anlagen, in denen Werkstücke mit Kühlschmierstoffen bearbeitet werden, sind geeignete technische Maßnahmen zu setzen, damit Dämpfe und Nebel nicht in die Atemluft gelangen können.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1153049 -
Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin beim Einsatz von Kühlschmierstoffen
Um das Risiko einer Hauterkrankung zu verringern, ist ein auf den jeweiligen Kühlschmierstoff und auf das jeweilige Verfahren abgestimmter Hautschutzplan durch die betriebliche Arbeitsmedizin zu erstellen.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1153048 -
Wartung und Pflege beim Einsatz von Kühlschmierstoffen
Ein Wartungsplan ist für jede Maschine/Anlage zu erstellen und ermöglicht einen Überblick über zu treffende Maßnahmen.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1153046 -
Gesundheitsgefährdungen durch Kühlschmierstoffe
Je nach Zusammensetzung des Kühlschmierstoffs können eine ganze Reihe von Gesundheitsgefahren, die nicht sofort offensichtlich erkennbar sind, auftreten.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1153044 -
Kühlschmierstoffe (KSS)
Bei Kühlschmierstoffen, die vor allem in der Metallindustrie zum Einsatz kommen, handelt es sich um ein sehr komplexes Stoffgemisch, das sich während der Einsatzzeit ständig verändert.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1153043 -
Isocyanathaltige Arbeitsstoffe mit höherem Diisocyanat-Gehalt
Isocyanate sind reaktive Verbindungen, die mit Alkoholen zu langkettigen Verbindungen polymerisieren und auf diese Weise stabile Strukturen bilden. Die Endprodukte sind unter dem Namen Polyurethane (PU) bekannt. Durch die Wahl der Ausgangsstoffe undJosef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1145314 -
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023
Im Spannungsfeld zwischen altem Zuordnungs- und Kennzeichnungsregime für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und neuer GHS-Einteilung, die bereits ab dem Jahr 2008 anwendbar war, resultierte bereits seit längerem dringender Regelungsbedarf.Josef Drobits - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1120594 -
Lagerung brennbarer flüssiger Stoffe – Überblick
Die noch immer geltende Fassung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – VbF ist nach wie vor aktueller Rechtsbestand, obwohl die Regelungen nicht auf die GHS-Einteilung (CLP-VO) abgestimmt sind.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1100352 -
Verhalten bei Infektionsbedrohungen/Reduktion von Biogefährdungen
Bakterien und Pilze gehören zu den Basissubstanzen der Biotechnologie und biotechnologischen Produktion, in der Pharmaindustrie werden sie zur Herstellung von Antibiotika verwendet.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067661 -
Besondere Hygienemaßnahmen in Zusammenhang mit biologischen Arbeitsstoffen
Die Notsituation des Jahres 2020 sowie der fast zum Erliegen gekommene Nachschub haben zur bisher einmaligen Situation geführt, dass Atemschutzmasken wiederaufbereitet werden dürfen.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058353 -
Neue (Bezugs-)Grenzwerte: DNEL und DMEL
Hersteller und Importeure (Inverkehrbringer) dürfen ihre Stoffe in Europa nur dann vermarkten, wenn sie ausreichende Kenntnisse über deren toxikologische Daten haben.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1044350 -
Lagerung brennbarer fester Stoffe im Lager oder im Freien
Neben allgemeinen Hinweisen zur Lagerung brennbarer fester Stoffe bietet dieser Beitrag Informationen zu Brand- und Explosionsschutz und zur Lagerung fester brennbarer Stoffe im Freien.Marcus Herzog - WEKA (red) - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 900002 -
Zusammenlagerungsvorschriften
Betreffend der Lagerung ätzender Stoffe gibt es zwar keine speziellen Vorschriften oder technischen Regelwerke, Säuren und Laugen sollten jedoch unbedingt getrennt gelagert werden. Details zur Lagerung von zB explosionsgefährlichen Stoffen folgen.Marcus Herzog - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 899992 -
Literatur
In diesem Fachbeitrag finden Sie ein chronologisch geordnetes Literaturverzeichnis mit weiterführenden Publikationen zum Thema dieses Abschnitts.Marcus Herzog - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 899999 -
Zusammenlagerung – Begriffsbestimmungen
ISd § 8 VbF liegt „Zusammenlagerung“ dort vor, wo Stoffe oder Materialien mit verschiedenen Eigenschaften ohne brandschutztechnische Trennung gelagert werden und/oder erforderliche Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können.Marcus Herzog - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 899989 -
Umgang mit gefährlichen Stoffen
Der nachfolgende Fachbeitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen iZm der Verwendung und Lagerung gefährlicher Stoffe.Marcus Herzog - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 899981 -
MAK-Werte für biologische inerte Schwebstoffe (allgemeiner Staubgrenzwert)
Die Grenzwerteverordnung regelt die MAK-Werte für Schwebstoffe am Arbeitsplatz, in Bezug auf andere als nur biologisch inerte Schwebstoffe gelten besondere Werte.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 288688 -
Grenzwerte für Kohlenwasserstoffe und Stoffgemische
Treten in der Luft am Arbeitsplatz Dampfgemische von kohlenstoff- und wasserstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen auf, so sind verschiedene MAK-Werte als Tagesmittelwert und Kurzzeitwert festgelegt.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 290714 -
Messungen – gesetzliche Anforderungen
Sowohl für gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe mit Grenzwert als auch für brennbare Arbeitsstoffe haben Messungen bezüglich Grenzwerten und Beurteilung der Gefahren zu erfolgen.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 289818 -
Sonderbestimmungen für Asbest
Für alle Arbeiten unter Gefahr einer Asbestexposition, dh wenn Arbeitnehmer/innen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder sein könnten, gilt der 4. Abschnitt GKV.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 289782 -
Bestimmungen über krebserzeugende Arbeitsstoffe
Die in Anhang 3 der GKV angeführten Arbeitsstoffe werden in eindeutig krebserregende Arbeitsstoffe und in Arbeitsstoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potenzial unterteilt.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 289753 -
Sonderbestimmungen über den Holzstaub
Dieser Artikel behandelt die Voraussetzungen für die Luftrückführung, die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren bei Holzstaub sowie die Gestaltung von Schleifarbeitsplätzen.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 289735 -
Begriffsbestimmungen der GKV
In der Grenzwerteverordnung sind Begriffsbestimmungen bezüglich Schwebstoffe, nichtflüchtige Schwebstoffe, einatembare und alveolengängige Fraktionen angeführt.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286925 -
Grenzwerteverordnung – Anhänge
Die Anhänge der Grenzwerteverordnung enthalten ua Stofflisten bezüglich ihrer MAK-Werte und TRK-Werte, Klassifikation von krebserzeugenden Arbeitsstoffen und Maschinenlisten bezüglich Holzstaub.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286792 -
Grenzwerteverordnung – Allgemeines und Übersicht
Die Grenzwerteverordnung (GKV) gilt für alle Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen nach ASchG und beinhaltet Listen bezüglich MAK-Werten und TRK-Werten.Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286782