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Ehe und Sozialversicherung
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Ehe und Sozialversicherung
In manchen Teilbereichen macht es durchaus einen großen Unterschied ob man verheiratet ist oder nicht.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757882 -
Mitversicherung für Ehepartner
Sofern die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, können Angehörige (Ehepartner, Kinder, …) ohne eigenen Krankenversicherungsschutz beim Hauptversicherten entweder beitragsfrei oder gegen Bezahlung von Beiträgen mitversichert sein.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757884 -
Witwen- und Witwerpension
Nach dem Tod des versicherten Ehegatten bzw der versicherten Ehegattin und wenn eine gewisse Mindestanzahl an Versicherungsmonaten des/der Verstorbenen erreicht wurde, hat die Witwe bzw der Witwer Anspruch auf Witwen- bzw Witwerpension.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 790825 -
Hinterbliebenenleistungen aus der Unfallversicherung
Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrenten), zu Witwen-/Witwerbeihilfen und Informationen über den Teilersatz der Bestattungskosten.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 790827 -
Auswirkungen auf eine Ausgleichszulage
Bei der Prüfung, ob eine Ausgleichszulage gebührt, wird das Einkommen der Ehefrau/des Ehemannes berücksichtigt, genauso wie Unterhaltsansprüche von Pensionsberechtigten gegen geschiedene/getrennt lebende Ehepartner/innen berücksichtigt werden.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 790831 -
Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
Für Ehepartner gebührt ein Familienzuschlag, wenn die arbeitslose Person zum Unterhalt des Ehepartners wesentlich beiträgt und mindestens ein Familienzuschlag für ein minderjähriges Kind zusteht.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 790836 -
Auswirkungen auf die Notstandshilfe
Bei der Beurteilung der Notlage sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Arbeitslosen selbst sowie des mit dem/der Arbeitslosen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners/Ehepartnerin zu berücksichtigen.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 790838