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Dokument-ID: 757884
Mitversicherung für Ehepartner
Einleitung
Die Eheschließung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den bestehenden Sozialversicherungsschutz der Ehepartner. Der erwerbstätige Ehepartner hat weiterhin gegenüber seinem bisherigen Sozialversicherungsträger Anspruch auf Leistungen im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.