Dokument-ID: 757884

Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

Mitversicherung für Ehepartner

Einleitung

Die Eheschließung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den bestehenden Sozialversicherungsschutz der Ehepartner. Der erwerbstätige Ehepartner hat weiterhin gegenüber seinem bisherigen Sozialversicherungsträger Anspruch auf Leistungen im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

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