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Ehegattenunterhalt
Praxiswissen
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Allgemeines zum Ehegattenunterhalt
Der Ehegattenunterhalt dient der Befriedigung des gesamten Lebensaufwandes (Nahrung, Kleidung, Wohnung etc) und kann in natura oder in Geld gewährt werden.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757745 -
Leistungsfähigkeit des Ehegatten
Die Ehegatten haben gem § 94 Abs 1 ABGB nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757762 -
Vorrang einvernehmlicher Gestaltung des Ehegattenunterhalts
Bei dem Abschluss von Ehegattenunterhaltsvereinbarungen sollen die Ehegatten gemäß § 91 Abs 1 ABGB einvernehmlich vorgehen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757764