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Praxiswissen
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Allgemeines zum Ehegattenunterhalt
Der Ehegattenunterhalt dient der Befriedigung des gesamten Lebensaufwandes (Nahrung, Kleidung, Wohnung etc) und kann in natura oder in Geld gewährt werden.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757745 -
Leistungsfähigkeit des Ehegatten
Die Ehegatten haben gem § 94 Abs 1 ABGB nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757762 -
Vorrang einvernehmlicher Gestaltung des Ehegattenunterhalts
Bei dem Abschluss von Ehegattenunterhaltsvereinbarungen sollen die Ehegatten gemäß § 91 Abs 1 ABGB einvernehmlich vorgehen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757764 -
Naturalunterhalt
Der Naturalunterhalt besteht aus Sachleistungen – wie etwa Kleidung, Verköstigung und Bereitstellung einer Unterkunft – eines Ehegatten an den anderen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757768 -
Geldunterhalt
Nach Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft ist Unterhalt grundsätzlich in Geld zu erbringen während der unterhaltsberechtigte Ehegatte bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ein diesbezügliches Verlangen stellen kann.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757774 -
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage für den Ehegattenunterhalt ist im Regelfall das (potenzielle) Einkommen des Unterhaltspflichtigen zur Deckung des angemessenen Bedarfs des Unterhaltsberechtigten.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757776 -
Höhe des Unterhaltes
Die Unterhaltshöhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit und den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnissen, nur vage wird im Gesetz ausgedrückt welche Parameter bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen sind.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757780 -
Ende des Anspruches
Unterhalt soll dann nicht mehr zu leisten sein, wenn aus den Umständen des Einzelfalles hervorgeht, dass die Aufrechterhaltung des Unterhaltsanspruches für den Verpflichteten „grob unbillig“ wäre.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757791 -
Ehegattenunterhaltsverfahren
Im Ehegattenunterhaltsverfahren wird der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten im streitigen Verfahren mit Klage geltend gemacht.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 941119 -
Stufenklage
Zum Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch des Ehegatten in aufrechter Ehe nach jüngerer Rechtsprechung.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 941121