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Praxiswissen
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Aufteilung ehelicher Ersparnisse
Der Aufteilung der ehelichen Ersparnisse unterliegt nach Rechtsprechung des OGH alles, was die Ehegatten während aufrechter ehelicher Gemeinschaft gemeinsam errungen haben.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827505 -
Allgemeine Aufteilung
Informieren Sie sich im folgenden Beitrag über Bestimmungen zu der allgemeinen Aufteilung von ehelichen Ersparnissen.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827510 -
Abfertigung
Eine Abfertigung ist etwa dann in die Aufteilungsmasse miteinzubeziehen, wenn sie vor dem Aufteilungsstichtag angefallen ist oder wenn sie für eine teilweise vor der Ehe geleistete berufliche Tätigkeit bezahlt wurde.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827513 -
Abfindungen
In diesem Fachbeitrag finden Sie Informationen zur Einbeziehung von Abfindungen bei der Aufteilung der ehelichen Ersparnisse gem § 81 Abs 3 EheG.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827516 -
Anwartschaftsrechte
Bei der Aufteilung der ehelichen Ersparnisse werden reine Zukunftsvorsorgeprodukte nicht in die Aufteilungsmasse einbezogen, für bestimmte Mischformen gilt allerdings anderes.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827519 -
Bausparverträge
Bei der Aufteilung der ehelichen Ersparnisse gem § 81 Abs 3 EheG fallen auch Bausparverträge in die Aufteilungsmasse.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827523 -
Liegenschaften
Selbst wenn eine Liegenschaft gem § 82 Abs 1 Z 1 EheG nicht der Aufteilung unterliegen sollte, sind die von den Ehepartnern auf die Liegenschaft gemachten, wertsteigernden Aufwendungen im Rahmen der Aufteilung zu berücksichtigen.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827527 -
Lottogewinne
Lottogewinne sind nicht im Negativkatalog zur Aufteilung der ehelichen Ersparnisse gem § 82 EheG enthalten.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827529 -
Sammlungen
Eine Spielkartensammlung, die als Kaufobjekt und Tauschobjekt einen Marktwert hat, gehört zu den ehelichen Ersparnissen und unterliegt somit der Aufteilung (7 Ob 1597/95).Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827532 -
Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung
Schadenersatzbeträge, die einem der Ehegatten wegen Körperverletzung zuerkannt wurden, unterliegen nicht der Aufteilungsmasse.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827534