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Aufteilungsgrundsätze
Praxiswissen
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Billigkeitsentscheidung
Die Billigkeit ist das oberste Gebot der Aufteilung. Ziel ist es, Gerechtigkeit im Einzelfall zu schaffen.Gabriele Buchegger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827266 -
Berücksichtigung der Beiträge der Ehegatten
Als Beitrag des Ehegatten zur Anschaffung des ehelichen Gebrauchsvermögens und zur Ansammlung der ehelichen Ersparnisse kann sowohl aktives Tun, als auch passives Verhalten gelten.Gabriele Buchegger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827268 -
Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten
Im Erwerb des anderen hat ein Ehegatte mitzuwirken, soweit ihm dies zumutbar, es nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich und nicht anderes vereinbart ist.Gabriele Buchegger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827269