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Von der Aufteilung ausgeschlossene Sachen
Praxiswissen
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Von der Aufteilung ausgeschlossene Sachen
§ 82 EheG listet als Negativliste jene Sachen, die nicht in die Aufteilungsmasse (Aufteilung ehelicher Ersparnisse) miteinzubeziehen sind, demonstrativ aufSusanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827572 -
Eingebrachte Sachen
Dieser Fachbeitrag befasst sich näher mit der Kategorie der „eingebrachten Sachen“, welche nach § 82 Abs 1 Z 1 erster Fall EheG nicht der Aufteilung unterliegen.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827576 -
Von Todes wegen erworbene Sachen
Auch Zuwendungen von Dritten an einen Ehegatten gegen Abgabe eines Erbverzichts sind von der nachehelichen Vermögensaufteilung ausgenommen.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827608