Grunderwerbssteuerliche Abwicklung der Aufteilung

Praxiswissen

  • Unentgeltliche und entgeltliche Erwerbe

    Innerhalb des Familienverbandes wird immer Unentgeltlichkeit angenommen. Als unentgeltliche Erwerbe kommen Erbanfall, Vermächtnis, Erfüllung eines Pflichtanteils sowie Erwerbe unter Lebenden im begünstigten Familienkreis in Betracht.
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829258
  • Bemessungsgrundlage

    Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist in bestimmten Fällen der so genannte Grundstückswert oder der Einheitswert heranzuziehen.
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829263
  • Gegenleistung

    Was der Erwerber des Grundstückes dem Veräußerer (oder einem Dritten) zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten, zählt alles als Gegenleistung.
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829265
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