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Grunderwerbssteuerliche Abwicklung der Aufteilung
Praxiswissen
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Unentgeltliche und entgeltliche Erwerbe
Innerhalb des Familienverbandes wird immer Unentgeltlichkeit angenommen. Als unentgeltliche Erwerbe kommen Erbanfall, Vermächtnis, Erfüllung eines Pflichtanteils sowie Erwerbe unter Lebenden im begünstigten Familienkreis in Betracht.Clemens Gärner - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829258 -
Bemessungsgrundlage
Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist in bestimmten Fällen der sogenannte Grundstückswert oder der Einheitswert heranzuziehen.Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829263 -
Gegenleistung
Was der Erwerber des Grundstückes dem Veräußerer (oder einem Dritten) zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten, zählt alles als Gegenleistung.Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829265