Praxiswissen

  • Unentgeltliche und entgeltliche Erwerbe

    Innerhalb des Familienverbandes wird immer Unentgeltlichkeit angenommen. Als unentgeltliche Erwerbe kommen Erbanfall, Vermächtnis, Erfüllung eines Pflichtanteils sowie Erwerbe unter Lebenden im begünstigten Familienkreis in Betracht.
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829258
  • Bemessungsgrundlage

    Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist in bestimmten Fällen der so genannte Grundstückswert oder der Einheitswert heranzuziehen.
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829263
  • Gegenleistung

    Was der Erwerber des Grundstückes dem Veräußerer (oder einem Dritten) zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten, zählt alles als Gegenleistung.
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829265
  • Familienverband

    Zum Familienverband zählen ua Ehegatten/eingetragene Partner, Lebensgefährten (bei gemeinsamen Hauptwohnsitz), Verwandte/Verschwägerte in gerader Linie, Stief-, Wahl-/Pflegekinder (oder deren Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner).
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829269
  • Ermittlung des Grundstückwertes

    Der Grundstückswert kann auf drei verschiedene Arten ermittelt werden – durch das Pauschalwertmodell, durch den Immobilienpreisspiegel oder durch ein Schätzgutachten.
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829272
  • Ermittlung durch Immobilienspiegel

    Der Immobilienpreisspiegel der WKO bzw die Immobiliendurchschnittspreise der Statistik Austria werden verwendet, wenn Vorgaben für die jeweilige Grundstücks- oder Gebäudekategorie mit den Eigenschaften des zu bewertenden Grundstückes übereinstimmen.
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Redaktion WEKA - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829286
  • Geringerer gemeiner Wert (Gutachten)

    Mit einem Schätzungsgutachten kann zB ein geringerer gemeiner Wert der Liegenschaft nachgewiesen werden.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829294
  • Steuersätze

    Seit 01.01.2016 wird die Grunderwerbssteuer grundsätzlich vom Verkehrswert der Liegenschaft berechnet, dabei kommt ein Staffeltarif zur Anwendung.
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829296
  • Selbstberechnung

    Parteienvertreter, die eine Selbstberechnung vornehmen, haben die selbstberechnete Grunderwerbsteuer spätestens bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Selbstberechnung erfolgt, zweitfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten.
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829345
  • Steuerbefreiung

    Im Grunderwerbsteuergesetz gibt es einige Ausnahmen von der Besteuerung, welche im nachfolgenden Beitrag erörtert werden.
    Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829348

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