Gewählte Erwachsenenvertretung

Praxiswissen

  • Grundvoraussetzungen

    Die betroffene Person muss bei Abschluss der Erwachsenenvertretervereinbarung allerdings noch in der Lage sein, die Bedeutung und die Folgen einer Bevollmächtigung in Grundzügen zu verstehen.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109650
  • Person des gewählten Erwachsenenvertreters

    Insgesamt darf eine Person – ausgenommen ein Erwachsenenschutzverein (§ 1 ErwSchVG) – nicht mehr als 15 Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen übernehmen.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109651
  • Erwachsenenvertreter-Vereinbarung

    Für die Wahl des Erwachsenenvertreters ist eine Vereinbarung zwischen der betroffenen Person und dem Erwachsenenvertreter erforderlich. In dieser Vereinbarung sind die Vertretungsbefugnisse des Erwachsenenvertreters festzulegen.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109652
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