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Gewählte Erwachsenenvertretung
Praxiswissen
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Grundvoraussetzungen
Die betroffene Person muss bei Abschluss der Erwachsenenvertretervereinbarung allerdings noch in der Lage sein, die Bedeutung und die Folgen einer Bevollmächtigung in Grundzügen zu verstehen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109650 -
Person des gewählten Erwachsenenvertreters
Insgesamt darf eine Person – ausgenommen ein Erwachsenenschutzverein (§ 1 ErwSchVG) – nicht mehr als 15 Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen übernehmen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109651 -
Erwachsenenvertreter-Vereinbarung
Für die Wahl des Erwachsenenvertreters ist eine Vereinbarung zwischen der betroffenen Person und dem Erwachsenenvertreter erforderlich. In dieser Vereinbarung sind die Vertretungsbefugnisse des Erwachsenenvertreters festzulegen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109652