Dokument-ID: 165045

Vorschrift

Anfechtungsordnung (AnfO)

Inhaltsverzeichnis

§ 16. Unzulässigkeit der Aufrechnung.

idF RGBl. Nr. 337/1914 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1915

Gegen den Anfechtungsanspruch kann eine Gegenforderung an den Schuldner nicht aufgerechnet werden.