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Dokument-ID: 187078
Vorschrift
Ehegesetz (EheG)
§ 75. Wiederverheiratung oder Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft des Berechtigten
idF BGBl. I Nr. 135/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010
Die Unterhaltspflicht erlischt mit der Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Berechtigten.
(BGBl. I Nr. 135/2009)