Über 300 Mustervorlagen, aktuelle Fachinformationen & Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Ehe- und Familienrecht
Themen
- Lebensgemeinschaft
- Verlöbnis
- Ehe
- Streitige Scheidung
- Einvernehmliche Scheidung
- Gewalt in der Familie
- Mediation
- Kindschaftsrecht
- Eingetragene Partnerschaft
- Erwachsenenschutzrecht
- Aufteilungsverfahren
- Ehegüterrecht
- Unterhaltsrecht
- Internationales Ehe- und Familienrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
Dokument-ID: 1093949
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
§ 467. Exekution auf Vermögensrechte
idF BGBl. I Nr. 136/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2024
Bei der Exekution auf Vermögensrechte beträgt die Vergütung für
- die pfandweise Beschreibung solcher Rechte 7,50 Euro und für
- die Einführung eines Pächters oder Verwalters solcher Rechte 25 Euro.
Im Übrigen ist § 466 sinngemäß anzuwenden.
(BGBl. I Nr. 136/2023)