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Dokument-ID: 1093954
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
§ 472. Verhaftung und Vorführung
idF BGBl. I Nr. 136/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2024
Die Vergütung beträgt für
- die Verhaftung oder Vorführung einer Person außerhalb eines Exekutionsverfahrens sowie für den Vollzug einer einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt 15 Euro,
- die Übergabe eines Kindes oder einer sonstigen schutzberechtigten Person 30 Euro für die erste Stunde, darüber hinaus 20 Euro für jede weitere, wenn auch nur begonnene Stunde und
- die Vorbesprechung der Übergabe 80 Euro.
(BGBl. I Nr. 136/2023)