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Dokument-ID: 1093955
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
§ 473. Zustellung
idF BGBl. I Nr. 136/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2024
Für die Zustellung von Schriftstücken und deren Anschlag im Haus beträgt die Vergütung 2 Euro, für jeden Anschlag an einem weiteren Anbringungsort 1 Euro.
(BGBl. I Nr. 136/2023)