Dokument-ID: 217970

Vorschrift

Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG)

Inhaltsverzeichnis

§ 25. Vermittlung in das Ausland

idF BGBl. Nr. 161/1989 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1989

Die Landesgesetzgebung hat besondere Bestimmungen über die Vermittlung der Annahme eines Minderjährigen an Kindesstatt in das Ausland vorzusehen.