Dokument-ID: 213483

Vorschrift

Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1

Abschnitt 1
Leistungsarten

§ 1.

idF BGBl. I Nr. 53/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2017

Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:

  1. das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto;
  2. das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens;
  3. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld;
  4. der Partnerschaftsbonus.

Der Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld als Konto schließt einen Bezug von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens aus und umgekehrt.

(BGBl. I Nr. 53/2016)