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Dokument-ID: 146936
Vorschrift
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 30. Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze
idF BGBl. Nr. 60/1974 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1975
Eine Überschreitung der im Gesetz bestimmten Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gründe, aus denen eine solche Überschreitung zulässig ist (§§ 39, 313), zusammentreffen.