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Dokument-ID: 655923
Neue Richtwerte und Kategoriebeträge seit 1. April 2014
Mit Anfang April kam es nicht nur zur Erhöhung der Richtwerte, sondern auch zur Erhöhung der Kategoriebeträge. Auf dem Portal finden Sie aktuelle Infos zu den Änderungen sowie relevante Judikatur und alle Vorschriften in aktueller Fassung.
Erhöhung der Richtwerte
Mit Kundmachung BGBl II Nr 55/2014 wurde eine Erhöhung der Richtwerte festgesetzt, die seit 1. April 2014 mietrechtlich wirksam ist. Die Richtwertänderung findet im Zweijahresrhythmus statt.
Details siehe Fachbeitrag Richtwertmietzins
Erhöhung der Kategoriebeträge
Die zulässige Höhe des Kategoriemietzinses ist in § 15a Abs 3 MRG festgelegt. Durch BGBl II Nr 62/2014 kam es mit 1. April 2014 zu einer Erhöhung der Kategoriebeträge:
Details siehe Fachbeitrag Kategoriemietzins – Allgemeines
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