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Dokument-ID: 728324
Wohnrechtsnovelle 2015 ist in Kraft
Am 1.1.2015 ist die Wohnrechtsnovelle 2015 (WRN 2015), BGBl. I Nr. 100/2014, in Kraft getreten und bringt Änderungen bei den Erhaltungspflichten von Heizthermen und Heißwasserboilern sowie beim Zubehör-Wohnungseigentum mit sich.
Fachinfo am Portal
Details zu den Neuerungen sowie die aktualisierten Beiträge finden Sie auf Wohnrecht online:
Vorschriften am Portal
Die Vorschriften in aktueller Fassung inkl. des neuen Gesetzes „Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs 4 MRG“ finden Sie ebenfalls auf dem Portal: