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Dokument-ID: 069960
VI. ABSCHNITT
Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1987 (RBG)
VI. ABSCHNITT
Änderung des Startwohnungsgesetzes
§ 15.
Das Startwohnungsgesetz, BGBl. Nr. 264/1982, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 483/1984 wird geändert wie folgt:
§ 11 Abs 1 Z 3 entfällt.
Dem § 11 wird folgender Absatz angefügt:
„(3) Soweit Zinsenerträgnisse gemäß Abs 1 Z 2 nicht für Zwecke dieses Bundesgesetzes benötigt werden, sind sie dem Wohnhaus-Wiederaufbau- und Stadterneuerungsfonds zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 33 Abs 1 Stadterneuerungsgesetz, BGBl. Nr. 287/1974, zu überweisen.“