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Dokument-ID: 1126342

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 36/22p; OGH; 29. August 2022

GZ: 5 Ob 36/22p | Gericht: OGH vom 29.08.2022

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers Mag. H* K*, vertreten durch Dr. Eva Kamelreiter, Rechtsanwältin in Wien, gegen die Antragsgegner 1. R* S*, vertreten durch Mag. Barbara Freundorfer, Rechtsanwältin in Wien, 2. E* T*, wegen § 52 Abs 1 Z 2 WEG iVm § 16 Abs 2 WEG, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 25. November 2021, GZ 40 R 217/21i-17, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Josefstadt vom 23. Juli 2021, GZ 7 Msch 2/21m-13, aufgehoben wurde, den

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