Ihre Suche nach wieder lieferte 903 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (955) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (955) anzeigen
  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 978638

WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz

Zum Entgeltanspruch eines Verwalters bei einer rückwirkenden Auflösung seines Vertrages

OGH: Die Bestellung eines Verwalters oder die Auflösung seines Vertrages sind gem § 28 WEG 2002 der ordentlichen Verwaltung zuzurechnen. Wird ein Verwalter gekündigt und ein neuer bestellt, so hat sich der ehemalige Verwalter jeglicher Verwaltungstätigkeit zu enthalten, denn eine Fortsetzungspflicht nach § 1025 ABGB besteht nur bis zur Bestellung eines neuen Verwalters. Maßnahmen oder Beschlüsse der ordentlichen Verwaltung sind auflösend bedingt. Das bedeutet, dass sie bis zur endgültigen rechtskräftigen Aufhebung schwebend wirksam und daher zeitlich eingeschränkt vollziehbar sind. Dasselbe gilt auch für den Beschluss einer (Wieder)Bestellung eines Verwalters, da dies, wie oben schon ausgeführt, ein Akt der ordentlichen Verwaltung darstellt.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop