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Judikatur | Leitsatz
Der Umfang des Benützungsrechtes durch den Mieter
Die Antragsgegner sind Mieter einer großen Wohnung im Hochparterre einer Villa, die von einer Gartenfläche umgeben ist. Ihnen stehen Mitbenützungsrechte am Garten zu. Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus auf einem hinter der Villa gelegenen Grundstücksteil als zweigeschossigen Baukörper mit elf Wohneinheiten in exklusiver Ausführung samt einer Zufahrt am unteren Ende des Grundstücks durch eine eingehauste und begrünte Tiefgaragenrampe. Ein Bescheid über die Festlegung der Bebauungsgrundlagen liegt bereits vor. Die Antragstellerin beabsichtigt, um die Villa eine Gartenfläche abzugrenzen, die ausschließlich den Bewohnern der Villa zur Verfügung stehen soll. Die Antragsstellerin begehrt die Duldung dieser Baumaßnahmen durch die Antragsgegner und stützt dieses Begehren auf § 8 Abs 2 MRG bzw § 18c Abs 2 MRG.