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Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Befristung außerhalb des MRG
Wird ein Bestandverhältnis von Mieterschutzbestimmungen nicht erfasst, erlischt der Bestandvertrag nach § 1113 ABGB durch den Verlauf der Zeit, den Vermieter und Mieter ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart haben.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282102 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Wohnungstypbeschreibung bei Denkmalschutz bei erheblicher Eigenmittelverwendung des Vermieters nach dem 08.05.1945
Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses sind ohne Beschränkungen zulässig, wenn der Mietgegenstand in einem denkmalgeschützten Gebäude liegt und der Vermieter zu dessen Erhaltung erhebliche Eigenmittel aufgewendet hat.Thomas Lederer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338253 -
Wohnung Typ 11: Öffentliches Interesse wegen Denkmalschutz bei erheblicher Eigenmittelverwendung (01.01.1982–28.02.1994)
Der Mietgegenstand ist in einem Gebäude gelegen, an dessen Erhaltung aus Gründen des Denkmalschutzes, der Stadt- oder Ortsbildpflege oder aus vergleichbaren Gründen öffentliches Interesse besteht. Der Vertragsabschluss erfolgte bis zum 28.02.1994.Thomas Lederer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338416 -
Provisionsbestimmungen der Immobilienmaklerverordnung
Im 4. Abschnitt der Immobilienmaklerverordnung sind die zulässigen Provisionshöchstbeträge geregelt. Diese unterscheiden sich gegenüber der IMV 1978 im Wesentlichen in den im Beitrag genannten Punkten.Christoph Kothbauer - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 356349