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Ihre Suche nach Kompromiss-Mietvertrag Dachbodenausbauten lieferte 108 Ergebnisse.
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Vorsicht bei Abschluss von Räumungsvergleichen bei unbefristeten Mietverhältnissen
Gaustautor Mag. Roman Reßler erläutert anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung, was es beim Räumungsvergleich unbedingt zu beachten gilt.Roman Reßler | News | 24.10.2023 | Dokument-ID: 1148354 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – kein KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baugenehmigung.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576255 -
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Mit dem aktuellen Select-Tool Miete auf Wohnrecht online finden Sie mit nur ein paar Klicks den für Ihren speziellen Fall passenden Mietvertrag.WEKA (bli) | News | 21.10.2011 | Dokument-ID: 319730 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung, die in einem Gebäude gelegen ist, welches durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576219 -
Wohnungstypbeschreibung für Dachbodenausbauten ab 01.01.2002
Hier handelt es sich um eine Wohnungstypbeschreibung von Dachgeschoßausbauten. Der Vertragsschluss muss ab dem 01.01.2002 erfolgt sein (§ 49d Abs 2 MRG).WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653385 -
Erhaltungspflicht des Daches bei nachträglichem Dachbodenausbau
Die Erhaltungspflicht der Wohnungseigentümer besteht unabhängig davon, ob der zu erhaltende Liegenschaftsanteil schon bei Errichtung der Wohnungseigentumsanlage vorhanden war oder erst nachträglich durch eine Änderung geschaffen wurde.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 63/09i | OGH vom 24.11.2009 | Dokument-ID: 256034 -
Zum 100-jährigen Kündigungsverzicht des Vermieters im Mietvertrag über einen „Rohdachboden“
Ob ein Vertrag sittenwidrig ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, unter denen das Rechtsgeschäft geschlossen wurde, anhand der von der Gesamtrechtsordnung geschützten Interessen beurteilt werden, wobei es auf den Gesamtcharakter der Vereinbarung ankommt. Unter bestimmten Umständen ist auch ein 100-jähriger Kündigungsverzicht des Vermieters in einem Mietvertrag zulässig.WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 134/17z | OGH vom 21.12.2017 | Dokument-ID: 981807 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Nichtanwendbarkeit des KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baugenehmigung. Das KSchG ist nicht anwendbar.WEKA (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627433 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuschaffung ab 1945)
Hierbei befindet sich um ein Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578340 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuschaffung ab 1945)
Hierbei handelt es sich um ein Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578322 -
Neue Richtwerte seit 1. April 2023
Mit 1. April 2023 kam es – nachdem die letzte Erhöhung erst ein Jahr zurückliegt – zu einer erneuten Erhöhung der Richtwerte um 8.6 %. Die neuen Werte sind in BGBl. II Nr. 81/2023 kundgemacht worden.WEKA (bli) | News | 03.04.2023 | Dokument-ID: 1112710 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576245 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Anwendbarkeit KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645268 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – kein KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung in einem Gebäude, das durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576322 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Nichtanwendbarkeit KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung in einem Gebäude, das durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.WEKA (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645242 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Anwendbarkeit des KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung, die in einem Gebäude gelegen ist, welches durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.WEKA (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645239 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – KSchG
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung, die in einem Gebäude gelegen ist, das durch den Ausbau des Dachbodens aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576244 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Echte Aufstockung: keine Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG
Nur „Dachbodenausbauten“ im eigentlichen Sinn, nicht aber echte Aufstockungen, bei denen die Kubatur wesentlich erhöht und das Dach nicht erhalten bleibt, sind vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG erfasst.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 140/10x | OGH vom 11.10.2010 | Dokument-ID: 245518 -
Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225 -
Wohnungstypbeschreibung für eine Neuschaffung der Wohnung nach dem 08.05.1945
Hier finden Sie eine Checkliste für eine Wohnung in einem Gebäude, das aufgrund einer nach dem 08.05.1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 584547 -
Keine Zusammenlegung übereinander liegender Wohnungen
Da die Zusammenlegung von übereinander liegenden Wohnungen durch Deckendurchbruch und Herstellung eines Stiegenaufganges nicht verkehrsüblich ist, muss sie vom Vermieter nicht geduldet werden.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 46/99x | OGH vom 07.12.1999 | Dokument-ID: 379064 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Grenzen des Mietzinsminderungsrechtes (negative Folgen nach Vertragsabschluss)
Gastautor Mag. Roman Reßler erläutert anhand aktueller Judikatur, in welchen Fällen kein Anspruch auf Mietzinsminderung seitens des Mieters besteht.Roman Reßler | News | 25.05.2011 | Dokument-ID: 270824 -
6 Ob 140/10x; OGH; 11. Oktober 2010
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 140/10x | OGH vom 11.10.2010 | Dokument-ID: 009809