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Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Zweitwohnung zu Erholungszwecken – Checkliste
Hier finden Sie eine Checkliste für eine Wohnung, die vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung gemietet worden ist.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 584571 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – kein KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung für den Fall, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1068541 -
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, der darauf basiert, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578825 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – kein KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung für den Fall, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578830 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – kein KSchG
Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag, der darauf basiert, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578823 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – KSchG
Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag, der darauf basiert, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578818 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag, der zur Grundlage hat, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578819 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird und das KSchG anwendbar ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579564 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird und das KSchG anwendbar ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579547 -
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – kein KSchG
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird und das KSchG nicht anwendbar ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 575797 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird. Das KSchG ist auf diesen Mietvertrag anwendbar.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579535 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Halbjahresvertrag) – kein KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, wobei der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Monaten abgeschlossen wird. Das KSchG ist auf diesen Mietvertrag nicht anwendbar.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 579577 -
Heimplatz – Checkliste
Hierbei handelt es sich um eine Checkliste deren Mietgegenstand ein Heimplatz darstellt. Der Vertrag wurde nach dem 01.01.1982 als Hauptmiete unterzeichnet und es handelt sich um keine Zweitwohnung.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580379 -
8 Ob 46/09m; OGH; 30. Juli 2009
Judikatur | Entscheidung | 8 Ob 46/09m | OGH vom 30.07.2009 | Dokument-ID: 009429 -
10 Ob 85/18z; OGH; 20. November 2018
Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 85/18z | OGH vom 20.11.2018 | Dokument-ID: 1019022 -
Vorsicht bei Abschluss von Räumungsvergleichen bei unbefristeten Mietverhältnissen
Gaustautor Mag. Roman Reßler erläutert anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung, was es beim Räumungsvergleich unbedingt zu beachten gilt.Roman Reßler | News | 24.10.2023 | Dokument-ID: 1148354 -
Gewerbsmäßige Nutzung einer Wohnung in der Pension – liegt der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG vor?
Gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG kann der Vermieter dem Mieter aus wichtigem Grund kündigen, wenn die vermietete Wohnung nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet wird. Der Kündigungstatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn der Mieter zwar ausschließlich in einer anderen Wohnung nächtigt, sich der Mittelpunkt seiner Lebenshaltung aber zum Teil in der aufzufkündigenden Wohnung befindet und er berechtigt ist das Bestandobjekt auch zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.Theresa Tisch | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 85/18z | OGH vom 20.11.2018 | Dokument-ID: 1018366 -
Provisionsanspruch des Maklers trotz fehlender Gewerbeberechtigung (Bsp Schweizer Makler)?
Führt das Fehlen einer Gewerbeberechtigung oder der einschlägigen Berufsbefugnis zum Entfall von Provisionsansprüchen des Maklers? Lesen Sie in diesem Beitrag, wie der OGH am Beispiel eines Schweizer Maklers entschieden hat.Albert Scherzer | News | 27.04.2023 | Dokument-ID: 1135061 -
Nutzung der Wohnung auch zu Geschäftszwecken im Zusammenhang mit dem Kündigungsgrund § 30 Abs 2 Z 6 MRG
Die Gastautoren Dr. Maximilian Zirm und Mag. Milka Milicic erläutern die Thematik anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung. Was ist bezüglich Nutzung einer Wohnung zu Geschäftszwecken zu beachten?Maximilian Zirm - Milka Milicic | News | 19.02.2019 | Dokument-ID: 1016851 -
Aktuelle Rechtsprechung zum Erhaltungsbegriff im MRG und WGG sowie dessen Abgrenzung zu Verbesserungsarbeiten
Gastautor Mag. Martin Brunnhauser von der MVÖ erläutert anhand aktueller Rechtsprechung die Unterscheidung von diversen Erhaltungsarbeiten zu Verbesserungsarbeiten.Martin Brunnhauser | News | 10.01.2023 | Dokument-ID: 1128961 -
Finden Sie den richtigen Mietvertrag!
Mit dem aktuellen Select-Tool Miete auf Wohnrecht online finden Sie mit nur ein paar Klicks den für Ihren speziellen Fall passenden Mietvertrag.WEKA (bli) | News | 21.10.2011 | Dokument-ID: 319730 -
COVID-19: Anspruch auf Mietzinsminderung – Rechtsanwaltskanzlei vs. Bäckerei-Cafe
Mag. Roman Reßler erläutert zwei aktuelle OGH-Entscheidungen zur Frage, ob Anspruch auf Mietzinsminderung aufgrund von COVID-19 bei Vermietung an eine Rechtsanwaltskanzlei und Betrieb eines Bäckerei-Cafés in einem Fachmarktzentrum besteht.Roman Reßler | News | 06.07.2022 | Dokument-ID: 1118282 -
Zum schutzwürdigen Rückkehrinteresse des Mieters
Wird eine Wohnung nicht mehr regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet, so muss der Mieter behaupten und beweisen, dass ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Für ein diesbezügliches Vorbringen reicht es aus, wenn der Mieter wegen einer altersbedingten Verschlechterung seines Allgemeinzustandes Bedarf an der Wohnung behauptet, angibt, sich um die Verbesserung der dortigen Heizmöglichkeiten zu bemühen und einen konkreten Zeitrahmen für seine Rückkehr nennen kann.WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 77/15g | OGH vom 19.06.2015 | Dokument-ID: 785892