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Dokument-ID: 473645

Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz

Zugang als Gegenstand einer Benützungsregelung?

OGH: Jeder Wohnungseigentümer kann eine gerichtliche Regelung über die Benützung verfügbarer allgemeiner Teile einer Liegenschaft beantragen. Notwendige allgemeine Teile der Liegenschaft sind solche, denen kraft ihrer Beschaffenheit die Eignung fehlt, selbstständig und ausschließlich benützt zu werden. Hierzu zählen insbesondere Zugänge oder Durchgänge zu allgemeinen Teilen der Liegenschaften. Zugänge oder Durchgänge zu allgemeinen Teilen der Liegenschaft sind dann „notwendig“ allgemeine Teile der Liegenschaft, wenn sie die einzigen derartigen Flächen der Liegenschaft sind. (RS0117164)

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