Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach mietvertrag lieferte 122 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1724) anzeigen-
Thema
-
(109)
Mietrecht
Mietrecht
(109)
- (8) Mietanbot Mietanbot (8)
- (27) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (27)
- (5) Befristung Befristung (5)
- (22) Mietzins Mietzins (22)
- (2) Betriebskosten Betriebskosten (2)
- (6) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (6)
- (9) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (9)
- (10) Mieterschutz Mieterschutz (10)
- (20) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (20)
- (9) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (9)
-
(14)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(14)
- (4) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (4)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (2) Hausverwalter Hausverwalter (2)
- (5) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (5)
- (1) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (1)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
-
(109)
Mietrecht
Mietrecht
(109)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Praxiswissen x
- Jedes Datum
Hans Sandrini - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag
Möbelmiete
Allgemeines zur Möbelmiete
Im Vollanwendungsbereich des MRG wird die Inventarmiete in dessen § 25 geregelt und festgelegt, dass die Mietzinshöhe den „angemessenen“ Betrag nicht übersteigen darf. Ein Entgelt für Einrichtungsgegenstände darf aber nur dann verlangt werden, wenn es gesondert vereinbart wurde (5 Ob 296/02v; 5 Ob 129/09w). Wurde dem Mieter etwa Küchenmobiliar ohne ausdrückliche Entgeltvereinbarung übergeben, so handelt es sich um unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Inventar. Eine Miteinbeziehung des überlassenen Inventars in die Berechnung des Hauptmietzinses, zB in Form von Zuschlägen zum Richtwertmietzins, ist nicht erlaubt.