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Dokument-ID: 1110886

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Kündigungsverzicht von 5 Jahren bei Wohnungsmietvertrag erlaubt?

OGH: Dem OGH zufolge sind für den Verbraucher gemäß § 6 Abs 1 Z 1 zweiter Fall KSchG besonders solche Vertragsbestimmungen iSd § 879 ABGB nicht verbindlich, nach denen sich der Unternehmer eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Frist ausbedingt, während deren der Verbraucher an den Vertrag gebunden ist. Bei der Prüfung, ob eine solche unangemessen lange Vertragsbindung vorliegt, ist eine Gesamtwertung aller einschlägigen Vertragsumstände vorzunehmen. Die Interessen des Unternehmers auf Durchführung des Vertrags sind gegen die Interessen des Verbrauchers auf angemessene und feststellbare Erfüllungszeit abzuwägen.

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