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Dokument-ID: 1098336

Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz

Fälligkeit von Mietzinsen ohne „UID-Rechnung“?

OGH: Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 1 MRG setzt unter anderem voraus, dass trotz einer nach Fälligkeit erfolgten Mahnung innerhalb der darin gesetzten oder wenigstens gewährten Nachfrist nicht entrichtet ist (8 Ob 115/15t; Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht23 § 30 MRG Rz 14).

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