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Dokument-ID: 1110903

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 143/21x; OGH; 28. September 2021

GZ: 5 Ob 143/21x | Gericht: OGH vom 28.09.2021

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers A***** L*****, vertreten durch Dr. Hans Jürgen David, Verein Mieterfreunde Österreich, *****, gegen die Antragsgegnerin I***** H*****, vertreten durch die Brand Rechtsanwälte GmbH, Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 und Z 12a MRG iVm §§ 16 und 25 MRG, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 26. Mai 2021, GZ 38 R 286/20w-51, den

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