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Dokument-ID: 1001196

WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz

Ist ein Verstoß gegen Förderungsbestimmungen ein wichtiger Kündigungsgrund?

OGH: Die klagende Vermieterin hatte mit dem Beklagten im Mietvertrag vereinbart, dass die „Nichteinhaltung der Förderungsbestimmungen entsprechend dem NÖ WFG“ ein wichtiger Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG darstelle. Im Vertrag direkt darauffolgend wurden drei Tatbestände explizit aufgezählt, die jedoch für den Fall unerheblich waren. Eine Förderungsbedingung war unter anderem, dass die Beheizung mittels erneuerbarer Energie in Form biogener Brennstoffe zu erfolgen habe. Der Beklagte hatte eigenmächtig die Warmwasserversorgung sowie die Beheizung umgebaut, was die Klägerin als grob nachteiligen Gebrauch ansah.

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