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Dokument-ID: 1012661

WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz

Bedarf es bei Überlassung der Wohnung an eintrittsberechtigte Personen dem fortbestehenden Eigeninteresse des Mieters?

OGH: In casu kündigte der Vermieter 2016 das Mietverhältnis wegen dem Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG. Der beklagte Mieter war bereits im Jahr 1998 ausgezogen und dessen Sohn, der schon seit seiner Geburt 1967 in der Wohnung lebte, verblieb mangels Alternative in diesem Mietobjekt.

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