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Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz
Barkaution: Besteht ein Herausgabeanspruch des Erwerbers einer Liegenschaft?
OGH: Der Ersteher einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren tritt gem § 1121 iVm § 1120 ABGB mit dem Zuschlag in bestehende Bestandverhältnisse ein (RIS-Justiz RS0105725). Im Anwendungsbereich des MRG ergibt sich diese Rechtsfolge aus § 2 Abs 1 vierter Satz MRG (RS0025173; 2 Ob 142/07g mwN). Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Vertragsübernahme auf Vermieterseite (vgl RS0104141; RS0021158 [T2, T3]). Der Erwerber tritt auch in die Nebenabreden des Bestandvertrags ein, soweit sie mit dessen Inhalt zusammenhängen und nicht bloß gelegentlich des Vertrags vereinbart wurden (RS0021133 [T1]; 2 Ob 2344/96m mwN). Die Vereinbarung der Zahlung einer Barkaution ist eine Nebenabrede im Sinne des § 2 Abs 1 MRG, dies gilt auch für die Vereinbarung der Rückzahlung der Kaution (RS0021133 [T13]).