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WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz
Kosten für die Überprüfung von Gasanlagen auf Bestandnehmer überwälzbar?
OGH: Im vorliegenden Fall hatte eine Konsumentin einen Flüssiggastank samt Tankarmaturen in Bestand genommen. Der Vertrag, am 26.09.1991 unter Verwendung eines Formblattes der nunmehr beklagten Bestandgeberin abgeschlossen, enthielt ua unter dem Titel „Instandhaltung des Bestandgegenstandes“ eine Klausel, deren Absatz 8 die Bestandnehmerin zur ersatzlosen Tragung der „Kosten der gesetzlich und behördlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfungen des Bestandgegenstandes“ verpflichtete. In den Folgejahren bezahlte die Kundin entsprechend für die gesetzlich dem Betreiber vorgeschriebenen amtlichen Prüfungen insgesamt EUR 1.643,65. In der Folge begehrte sie jedoch den Ersatz der Prüfgebühren von der Bestandgeberin, da diese Kosten gem § 1096 Abs 1 ABGB als Instandhaltungspflicht dem Bestandgeber oblägen und ihre generelle Überwälzung gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB sei. Ihrer Ansicht nach seien die angefallenen Prüfungskosten nämlich nicht Betriebskosten, sondern Kosten der Erhaltung des Bestandgegenstandes. Die erforderlichen behördlichen Bewilligungen und der sichere Betrieb gehörten zum Erhalt des Bestandgegenstandes und daher seien auch die gesetzlichen Prüf- und Wartungspflichten entsprechend einzuordnen – sie dienten nämlich der Sicherstellung, dass vom Bestandobjekt keine Gefahr ausgehe. Die bisher von der Kundin getragenen Kosten seien somit nach §§ 1097 iVm 1036 ABGB zu ersetzen.