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Dokument-ID: 1063396

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Liegt ein erheblich nachteiliger Gebrauch bei durchgeführten Arbeiten ohne behördliche Genehmigung vor?

OGH: Die Verletzung vertraglicher Pflichten, die zu keiner Substanzgefährdung führt, stellt nach der Rechtsprechung nur dann einen erheblich nachteiligen Gebrauch iSd § 1118 ABGB dar, wenn sie die Interessen des Bestandgebers erheblich beeinträchtigt.

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