Ihre Suche nach mietvertrag lieferte 1037 Ergebnisse.

Dokument-ID: 1090944

Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz

Vereinbarung über eine (zusätzliche) Nutzung neu errichteter Terrassen?

OGH: Stellt der Vermieter dem Hauptmieter Einrichtungsgegenstände bei oder verpflichtet er sich auch zu anderen Leistungen, so kann er nach § 25 MRG dafür ein angemessenes Entgelt vereinbaren. Auch für mitvermietete Haus- und Grundflächen kann in Analogie zu § 25 MRG ein separates – angemessenes – Entgelt vereinbart werden (RS0020307). Dies gilt jedenfalls bei nachträglicher Erweiterung der Bestandsfläche auch für Terrassenflächen (vgl 5 Ob 213/15g). Die Entgeltlichkeit bedarf aber auch in diesen Fällen einer gesonderten Vereinbarung (RS0117878).

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop